Wir erarbeiten für Sie bundesweit objekt- und nutzungsgerechte, ganzheitliche Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise für Neubauten und Bestandsbauten sämtlicher Gebäudeklassen sowie Sonderbauten in Abstimmung mit den am Bau Beteiligten, den Brandschutzdienststellen und den Bauaufsichten, um so einen nachhaltigen Mehrwehrt für Sie und die Gesellschaft zu schaffen.

 

Im Brandschutzkonzept und im Brandschutznachweis sind alle objektbezogenen baulichen, anlagen-technischen und betrieblichen sowie abwehrenden Schutzmaßnahmen beschrieben, um der Bran-dentstehung und -ausbreitung vorzubeugen sowie die sichere Personenrettung und das Ermöglichen von wirksamen Löscharbeiten sicherzustellen.

Ein Brandschutzkonzept ist bei jeder Baumaßnahme erforderlich. Dessen Umfang und Ausarbeitung stehen in Abhängigkeit zur Komplexität des Bauvorhabens.

 

Gerne erarbeiten wir für Sie ein praktikables und nutzungsgerechtes Brandschutzkonzept in Anleh-nung an die vfdb-Richtlinie 01/01 Brandschutzkonzept (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V.).

 

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Der Brandschutz beruht primär auf präskriptiven Vorschriften (z. B. der Bauordnung sowie Sonderbaurichtlinien und Verordnungen). Mit diesen grundsätzlich starren gesetzlichen Vorgaben lassen sich nicht immer alle Wünsche bei einem Bauvorhaben angemessen realisieren. Dies gilt insbesondere bei großen Sonderbauten.

 

Mit der Anwendung von Ingenieurmethoden können wir für Sie individuelle, nutzungsgerechte, wirtschaftliche, schutzzielorientierte und somit angemessene Brandschutzlösungen in Abstimmung mit den am Bau Beteiligten, den Brandschutzdienststellen und den Bauaufsichten erarbeiten. Schwer-punkte von Ingenieurmethoden im Brandschutz sind unter anderem Entfluchtungs- und Brandsimulationen sowie Risikobewertungen.

 

Nutzen Sie dieses Potential.

 

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Außerhalb aber auch im Zuge von Genehmigungsverfahren erarbeiten wir für Sie brandschutztechnische Stellungnahmen mit den Schwerpunkten baulicher, anlagentechnischer, betrieblicher und abwehrender Brandschutz. Dabei berücksichtigen wir die tatsächlichen öffentlich-rechtlichen Anforderungen (z. B. Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung) und unterstützen Sie somit zielgerichtet und nachhaltig bei der Fachplanung, der Bewertung von Mängeln oder der Aufklärung von Sachverhalten. 

 

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Bei uns gilt das Credo „Mach alles so einfach wie möglich, nur nicht einfacher.“.

 

Insbesondere bei der Aufstellung der Brandfallsteuertabelle gilt es, ausschließlich die notwendigsten erforderlichen Wechselwirkungen zu ermitteln. Mit der Zunahme von technischen Möglichkeiten in der Automatisierung und Verknüpfung werden weitere Wechselwirkungen zwischen Anlagen generiert, wobei der Fokus auf die Schutzziele und deren Sinn und Zweck schnell verloren gehen kann.

 

Der erhebliche Aufwand im Zusammenhang mit diesen komplexen Wechselwirkungen erstreckt sich von der Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung bis hin zu den bauordnungsrechtlichen wiederkehrenden Prüfungen.

 

Insbesondere die bauordnungsrechtlichen wiederkehrenden Prüfungen sind häufig mit erheblichen Störungen des Betriebes (z. B. Produktion, Kunden, Gäste) verbunden und stellen für alle Beteiligten eine Herausforderung dar. Um diesen Aufwand im Vorfeld zu steuern, gilt es, die Brandfallsteuertabelle von Anfang an schutzzielorientiert und nutzungsgerecht aufzustellen.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Aufstellung oder Prüfung der Brandfallsteuertabelle für Neu- und Bestandsbauten auf Basis der Baugenehmigung oder im Zuge des Bauantrages. Insbesondere bei Bestandsbauten gilt es zu berücksichtigen, dass heute Standardautomatismen nicht zwangsläufig geschuldet sind.

 

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Ob Sie sich privat oder in institutionellem Rahmen dafür entscheiden, eine Immobilie zu erwerben oder zu verkaufen, lassen sich mit einer brandschutztechnischen Due Diligence die Risiken einer Kaufpreisminderung oder -überzahlung reduzieren. Somit sorgen Sie für erhöhte Sicherheit bei Ihrer Investition und dem Eingehen öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen. Der Umfang der Prüfung und die Prüftiefe der brandschutztechnischen Due Diligence stimmen wir mit Ihnen stets individuell ab.

 

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Ein wesentlicher Bestandteil der Vermeidung und Bekämpfung von Bränden stellt der organisatorische Brandschutz dar. Dieser ist betrieblich und abwehrend sicherzustellen.

 

Eine wesentliche Säule des betrieblichen Brandschutzes ist die Brandschutzordnung gemäß DIN 14096. Die Anforderungen an die Erstellung einer Brandschutzordnung ergeben sich aus dem Bauordnungsrecht (z. B. Sonderbauvorschrift) sowie dem Baunebenrecht (Arbeitsstättenrecht).

 

Des Weiteren helfen Flucht- und Rettungswegpläne (ISO 23601:2009) dabei, sich mühelos mit den Rettungswegen, dem Standort von Feuerlöschern und Alarmmeldern vor Ort vertraut zu machen.

 

Der Feuerwehrplan gemäß DIN 14095 und DIN 14034 besteht aus einem Textteil, Übersichts-, Geschoss- und Sonderplänen. Der Feuerwehrplan ermöglicht es den Einsatzkräften, sich ei-nen schnellen Überblick über die bauliche Anlage zu verschaffen, um so zielgerichtet die Personenrettung, Brandbekämpfung und den Schutz von Kultur- und Sachwerten zu gewährleisten. Feuerwehrpläne sind grundsätzlich dann unerlässlich, wenn eine Brandmeldeanlage ge-fordert ist. Aber auch unabhängig von einer Brandmeldeanlage kann die Erstellung eines Feuerwehrplanes erforderlich sein, beispielsweise auf Grundlage einer Sonderbauvorschrift oder wenn die Bauweise oder Erschließung der baulichen Anlage atypisch sind.

 

Gerne erstellen wir für Sie individuelle Brandschutzordnungen in den Teile A bis C, Flucht- und Rettungswegpläne sowie Feuerwehrpläne in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle, sodass Sie Ihrer Verpflichtung ordnungsgemäß nachkommen können.

 

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Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrenstoffverordnung obliegt es der Betreiberin Gefährdungsbeurteilungen durchführen zulassen.

 

Das oberste Ziel der Explosionsschutzmaßnahmen ist die Vermeidung einer gefährlichen explosions-fähigen Atmosphäre (Primärer Explosionsschutz). Der primäre Explosionsschutz ist durch Vermeidung wirksamer Zündquellen (sekundärer Explosionsschutz), sowie technische, konstruktive (tertiärer Explosionsschutz) sicherzustellen und durch den organisatorischen Explosionsschutzes zu ergänzen.

 

Im Hinblick auf das Erfordernis eines Explosionsschutzdokumentes erfolgt die Gefährdungsbeurteilung anhand einer konkreten Gefahrenanalyse auf Basis der eingesetzten Stoffe, des Arbeitsprozesses und der Arbeitsstätte selbst. Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sind die notwendigen Schutzmaßnahmen zu definieren, deren Wirksamkeit durch organisatorische Maßnahmen gewährleistet sein muss. Gerne unterstützen wir Sie bei der Gefahrenanalyse.

 

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Im Zuge der Realisierung unterstützen wir Sie bei der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Bau- und Objektüberwachung vorbeugender Brandschutz. Die Prüftiefe und den Prüfumfang stimmen wir im Vorfeld eng mit Ihnen ab.

 

Grundsätzlich lässt sich das Leistungsniveau anhand des AHO-Heftes Nr. 17 Leistungen für Brandschutz bestimmen und sorgt somit bei allen Beteiligten für Klarheit hinsichtlich der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Im Idealfall können wir gemeinsam Fehlplanungen und mangelhaften Ausführungen vorbeugen und so das Bauvorhaben wirtschaftlich und termingerecht realisieren.

 

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Gemäß den Prüfverordnungen der Länder sind sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen von Gebäuden auf Veranlassung der Eigentümerin bzw. Betreiberin durch Prüfsachverständige (staatlich anerkannte Sachverständige) zu überprüfen, wenn sie bauordnungsrechtlich erforderlich sind oder an sie bauordnungsrechtliche Anforderungen bzgl. des Brandschutzes gestellt werden.

 

Die Prüfungen sind vor Inbetriebnahme, wiederkehrend und nach wesentlichen Änderungen zu veran-lassen.

 

Wir unterstützen Sie bundesweit mit objektbezogenen prüfsachverständigen Prüfungen gemäß den Prüfverordnungen der Länder für die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen

  • Lüftungsanlagen,
  • CO-Warnanlagen,
  • Rauchabzugsanlagen,
  • Druckbelüftung,
  • Feuerlöschanlagen,
  • Brandmelde- und sicherheitstechnischen Anlagen,
  • Sicherheitsstromversorgung, sowie
  • Wirk-Prinzip-Prüfung
 

 

und helfen Ihnen somit bei der Erfüllung Ihrer öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen.

 

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Goldmann Brandschutz GmbH

Steinbült 13a, 38133 Oerlinghausen

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